Entsprechend der Fünften Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.05.2020 bleibt der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt. Ausgenommen ist der Sportbetrieb im Freien unter bestimmten Voraussetzungen, u. a. Wahrung der Abstandsregelung von mind. 1,5 Meter bei max. 5 Personen. Dies gilt zunächst bis 27.05.2020.

Unter dieser Voraussetzung ist die Aufnahme des Wettkampfbetriebes im Schach nicht möglich und ruht weiterhin.

Der Spielleiterausschuss wird in den nächsten Tagen die aktuelle Situation beraten, um dem Präsidium fundierte Lösungen zur Entscheidung vorzuschlagen.

Andreas Domaske

Präsident des LSV Sachsen-Anhalt

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